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Beitrittserklärung
ausfüllen, unterschrieben und zu uns schicken per
E-Mail:  vorstand@tierhilfemitherz.de
Post:  Tierhilfe mit Herz e.V., Bartholomäusweg 21, 53501 Grafschaft


Beitragsordnung

(Stand: 11.10.2025)

§ 1 Grundlagen

Die Mitgliedschaft im Verein ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Unterstützung und Erreichung des Vereinszweckes beizutragen. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder zusätzlicher Spenden entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.

§ 2 Höhe des Beitrags

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich Jahresbeiträge. Viertel-  bzw. halbjährliche Zahlung ist möglich.

(2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für

a) ordentliches Mitglied / Fördermitglied                 25 Euro  (Einzelperson)
b) ordentliches Mitglied                                              40 Euro  (Ehepaar)
c) jugendliches Mitglied                                              12 Euro

(3) Darüber hinaus gehende Spenden sind unbeschränkt möglich.

(4) Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 3 Fälligkeit

(1) Der auf das Quartal bezogene Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Annahme der Beitrittserklärung, abhängig vom Beitrittsdatum, fällig.

(2) In den Folgejahren ist der Beitrag zu folgenden Stichtagen fällig:

a) jährlicher Zahlweise                  zum 28.02.

b) halbjährlicher Zahlweise           zum 02.01. / 01.07.

c) vierteljährlicher Zahlweise        bis zum 02.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.

(3) Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Bei Austritt aus dem Verein, egal aus welchem Grund, werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet.

(4) Mitglieder, die den Beitrag nicht entrichtet haben, erhalten eine Zahlungserinnerung. Wurde der Beitrag innerhalb vier Wochen nicht entrichtet, ergeht eine Mahnung. Nach erfolgloser Mahnung können sie auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Die Zahlungserinnerung ist kostenlos. Für die Mahnung werden 5 Euro Gebühr fällig.

§ 4 Zahlungsmodus Beiträge

(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren.

(2) Dazu ermächtigt das Mitglied den Verein zum Einzug des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift. Entsprechende Formulare stellt der Vorstand zur Verfügung. Zur Vermeidung kostenpflichtiger Rückbuchungen übermittelt das Mitglied eventuelle Änderungen der entsprechenden Angaben zeitnah an den Vorstand. Entstehen dem Verein durch Versäumnisse des Mitglieds Kosten (z. B. durch Rückbuchung), gehen diese zu Lasten des Mitglieds.

(3) Daueraufträge oder Überweisungen des Mitglieds zur Beitragszahlung sind möglich.

§ 5 Zahlungsmodus Spenden

(1) Die Zahlung von Spenden erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren, als Dauerauftrag oder Überweisung auf das Vereinskonto.

(2) Bargeldspenden (incl. Spendendosen) sind möglich und sind durch den Vorstand unverzüglich auf das Vereinskonto einzuzahlen. Die Auszählung der Spendendosen erfolgt protokolliert im 4-Augen-Prinzip.

(3) Spenden mit Zweckbindung (z.B. Tierpatenschaft, Operationskosten, Futterkauf) sind möglich.

§ 6 Spendenbescheinigung

(1) Alle Mitglieder erhalten für ihre im Kalenderjahr gezahlten Mitgliedsbeiträge zum Jahresende eine Spendenbescheinigung.

(2) Bei Spenden über 200 Euro stellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bei Spenden bis 200 Euro genügt der Kontoauszug für das Finanzamt.

(3) Auf Wunsch kann für gezahlte Spenden zwischen 50 und 200 EUR einmal jährlich eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

§ 7 Datenschutz Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten – insbesondere Bankdaten – gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.